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Leasing
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Leasing
Der Unterschied zum klassischen Mietvertrag besteht darin, dass ein Leasing-Vertrag Elemente enthält, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Gegenstandes hinausgehen. Aufgaben die üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, werden hier auf den Mieter bzw. den Leasing-Nehmer übertragen. Diese zusätzlichen Pflichten sind beispielsweise Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen, Reparaturen oder Versicherungen.
Leasing ist eine Finanzierungsform, die im weitesten Sinne einer Vermietung mit umfangreicheren Bedingungen entspricht: Der Leasing-Geber überlässt dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden. Leasing - Objekte sind beispielsweise Fahrzeuge, technische Anlagen oder Maschinen.
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